..Danke!
Nachdem Herr Jung nun die Debatte um einen Abschussbefehl neu entfachte tritt Herr Schäuble wieder in Aktion.
Nein, der Mann hat es noch nicht begriffen…
Alle sind gegen seine Ideen, wenn es denn seine Ideen sind, aber er hält trotzdem an ihnen fest, nun möchte er die Verfassung ändern der Gute…
Drücken wir es einmal so aus: Jeder Schüler bekommt in unserem Land beigebracht, dass unsere Verfassung das Grundgesetz ist und dass es zwei ganze Artikel im Grundgesetz gibt, die man nicht ändern kann… genau, dass ist einmal der Artikel 1 und zum anderen der Artikel 20, das steht da so drinn Herr Schäuble kann man nichts machen…
Jetzt könnte man sich fragen, was das jetzt mit Flugzeugabschüssen zu tun hat – na ja, in Artikel 1 steht da sowas von „Die Würde des Menschen ist unantastbar…“ schon mal gehört? – Gut!
Ich würde soweit gehen und sagen, die Leute im Flugzeug sind Menschen, ich würde dann noch weiter gehen und behaupten, dass sie sowas wie Würde besitzen, und ich würde es drastisch ausdrücken und sagen, dass sie nicht abgeschossen werden wollen.
Jetzt würde ich schließen: Es verstößt gegen einen unveränderlichen Paragraphen die Maschiene abzuschießen!
Unveränderlich Herr Schäuble – Genau, dass heißt niemand auf der
Welt kann ihn verändern, nicht einmal Sie, auch in Ihren
Phantsien sollten sie dies tunlichst vermeiden,
wir wollen ja Verfassungskonform bleiben.
Ha, denkt man sich da, da verändern wir einfach den Artikel,
in dem steht,dass man die Artikel nicht verändern oder abschaffen
darf, auch auf die Idee ist man schon gekommen, allerdings hat
hier das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass dies nicht geht,
gut, das BVG hat auch schon einmal den lustigen Gesetzesvorschlag
mit dem Abschießen abgelehnt…
Na ja, ich persönlich ordne diese Vorderung unter „Blödsinn,
der hoffentlich dort bleibt wo er herkommt“ ein und vertraue
mal in Politik und BVG, immerhin haben die sich ja schon distanziert…
mal schauen wie es weitergeht!
Ach ja, Herrn Jung sollte man auch mal Nachhilfe geben: Sollte er wirklich, wie er meint, die Befugniss haben notstandsmäßig zubestimmen ob und wann was abgeschossen wird… Nein!
Denn auch hier gillt das Urteil des BVG: Ein Soldat der diesen Befehl, wieder besseren Wissens um die Ungesetzlichkeit, ausführen würde, würde sich strafbar machen, dass er davon nichts gewusst hätte, könnte er dann echt nicht sagen, bei der öffentlichen Diskussion^^.